Hausordnung und Nutzungsbedingungen der UKB Arena Holzboden
Kunsteisbahn Holzboden
c/o Einwohnergemeinde Spiringen
Dorf 10
6464 Spiringen
1. Das Wichtigste in Kürze
Die Benutzung unserer Anlagen erfolgt stets auf eigene Gefahr.
Personen, die Aufsichtspflichten gegenüber Dritten haben, sind von ihren Sorgfaltspflichten durch das Betreten der Anlage nicht entbunden;
Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.
2. Geltungsbereich
Diese Hausordnung und Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Besucherinnen und Besucher sowie Mieter der Kunsteisbahn Holzboden (nachfolgend „Anlage“ genannt). Die Hausordnung gilt für die gesamte Anlage, insbesondere für das Kunsteisfeld, die unmittelbar angrenzenden Sitz- und Aufenthaltsbereiche, für Toiletten und Durchgänge, inklusive Aussenparkplätze und Umgebung. Mit dem Betreten der Anlage bzw. mit dem Erwerb eines Eintritts oder der Buchung einer Eisfläche gelten diese Bestimmungen als akzeptiert.
3. Zweck
Die Kunsteisbahn Holzboden ist ein regionaler Treffpunkt und soll die Bedürfnisse in Bezug auf Sport, Plausch, aktive und passive Erholung, Freizeitgestaltung, Erhaltung bzw. Wiedererlangung der Gesundheit sowie Fitnessförderung erfüllen. Diese Betriebsordnung bezweckt einen sauberen, unfallfreien und geordneten Betrieb. Wir setzen auf gegenseitige Rücksichtnahme und den Respekt der Besucher untereinander. Die Regelungen sind für alle Benutzenden der Anlage verbindlich.
4. Hausrecht
Der Betreiber Einwohnergemeinde Spiringen übt gegenüber den Gästen das Hausrecht aus. Das Personal der Anlage ist befugt, durch Weisungen für die Einhaltung der Ordnung zu sorgen. Bei Verstössen gegen diese Bestimmungen oder bei Gefährdung anderer Personen kann ein Verweis aus der Anlage oder ein Hausverbot ausgesprochen werden. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder Abonnemente. Saisons- und Jahresabos werden umgehend gesperrt.
5. Zutritt
Der Zutritt zur Anlage ist nur während der Öffnungszeiten gestattet. Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung einer erwachsenen Person gestattet.
Vom Zutritt ausgeschlossen sind insbesondere Personen:
- unter starkem Alkohol- oder Drogeneinfluss
- mit ansteckenden Krankheiten
- die andere Personen gefährden oder belästigen
6. Hinweis zu Foto- und Videoaufnahmen
Mit dem Betreten der Anlage erklärt sich jede Person damit einverstanden, dass im Rahmen des Betriebs bzw. von Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen von ihr erstellt werden können. Diese Aufnahmen dürfen vom Betreiber ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Einschränkung für Zwecke der Dokumentation, Berichterstattung sowie Öffentlichkeitsarbeit (insbesondere auf Websites, in sozialen Medien und in Drucksachen) verwendet, gespeichert und veröffentlicht werden.
Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht. Der Widerruf der Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.
7. Verhalten auf der Anlage
Die Anlage ist so zu benutzen, dass Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit gewährleistet sind.
Insbesondere ist untersagt:
- rücksichtsloses oder gefährliches Verhalten
- Betreten mit Schlittschuhen von Böden, welche nicht für Schlittschuhe geeignet sind
- Betreten der Eisfläche ohne Schlittschuhe (Ausnahme: Eisstockschiessen)
- Essen und Trinken auf der Eisfläche
- Rauchen auf der gesamten Anlage
- Konsum von Alkohol ausserhalb der erlaubten Bereiche
- Spielen mit Pucks, Bällen oder anderen Spielgeräten ausserhalb der Eisfläche
- Freies Eishockey ausserhalb der dafür vorgesehenen/abgesperrten Zonen sowie freies Eishockey mit Hartgummipucks
- Betreten der Eisfläche während der Durchführung von Eisreinigungen
- Mitführen von Tieren auf der Eisfläche
- Werfen von Gegenständen (z. B. Schneebälle)
- Absichtliches Beschädigen der Eisfläche und Einrichtungen
- Sitzen auf Bandenanlagen und Netzen
- Durchführung von geleiteten Trainings, Kursen und Unterricht ohne Anmeldung
- Benutzen von Radios oder anderen Musikapparaten (ausser dezent in Kursen)
- Liegenlassen von Abfällen jeglicher Art
- Anbringen von Klebern / Plakaten
- Verteilen von Flyern sowie der Verkauf von Waren und Produkten
- Den Beschilderungen und Markierungen sowie die Weisungen/Anordnungen des Personals sind verbindlich und ist Folge zu leisten.
8. Aufsichtspflicht
Eltern, Lehrpersonen oder Gruppenleitende sind für die ihnen anvertrauten Personen verantwortlich und haben ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen.
9. Eintritt und Bezahlung
Der Zutritt zur Eisfläche ist nur nach Zahlung des gültigen Eintrittspreises gestattet. Ist die Kasse nicht besetzt, besteht die Pflicht zur Entrichtung des Eintrittspreises weiterhin. In diesem Falle ist der Eintrittspreis vor dem Betreten der Eisfläche beim Eismeister oder im Restaurant zu bezahlen.
Saisonabonnemente können stichprobenweise kontrolliert werden. Diese sind physisch, zusammen mit einem gültigen Ausweis vorzuweisen.
Festgestellte Widerhandlungen können mit einem Hausverbot belegt werden. Bei Zuwiderhandlung gegen das Hausverbot erfolgt grundsätzlich eine Anzeige an die zuständige Behörde.
Die Gäste haben die Anlage zu den angegebenen Zeiten oder auf Anordnung des Aufsichtspersonals zu verlassen.
Die Benutzung der Anlage oder Teile davon kann aus technischen, organisatorischen oder sicherheitsbedingten Gründen eingeschränkt sein. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittspreise besteht nicht und erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung oder bei Absage durch den Betreiber. Muss die Anlage ganz geschlossen werden, besteht ein Anspruch auf Rückerstattung nur, wenn der Eintritt zu keinem Zeitpunkt gewährleistet werden konnte.
10. Miete der Eisfläche, Einrichtungen und Material
Die Eisfläche sowie die Garderoben inklusive Duschen können für Trainingseinheiten, Veranstaltungen, Kurse oder sonstige private oder geschäftliche Nutzungen gemietet werden.
Die Buchungsanfrage erfolgt über das Online-Formular, schriftlich oder telefonisch. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung durch den Betreiber und der anschliessenden unterzeichneten und retournierten Vertragsbestätigung zustande. Die Nutzungspreise richten sich nach der jeweils gültigen Tarifordnung oder nach individueller Vereinbarung. Die Mietgebühr ist am Tag der Nutzung vollständig zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Nutzung ist nur im vereinbarten Rahmen gestattet. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung des Betreibers.
Der Mieter und alle Teilnehmer sind verpflichtet, die Eisfläche und alle Einrichtung sorgfältig zu nutzen und diese Hausordnung einzuhalten. Für Schäden oder Verunreinigungen, die durch den Mieter oder dessen Teilnehmer entstehen, haftet der Mieter vollumfänglich, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers vorliegt.
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und werden erst mit Bestätigung durch den Betreiber wirksam. Massgeblich für die Berechnung der Annullationskosten ist der Eingang der Stornierung beim Betreiber.
Es gelten folgende Annullationsbedingungen für Einzeilmieten:
- Bis 14 Tage vor Termin: kostenlos
- Bis 2 Tage vor Termin: 50 % der Kosten
- Weniger als 2 Tage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % der Kosten
Es gelten folgende Annullationsbedingungen für Mehrfachmieten und Trainingslager:
- Bis 1 Monat vor Termin: kostenlos
- Bis 1 Woche vor Termin: 50 % der Kosten
- Weniger als 1 Woche vor Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % der Kosten
Kann ein stornierter Termin anderweitig vermietet werden, entfallen die Stornierungskosten.
Bei vorzeitigem Abbruch der Nutzung durch den Mieter besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Der Betreiber behält sich vor, Reservationen aus wichtigen Gründen (z. B. sicherheitsrelevante Aspekte, unvorhergesehene betriebliche Einschränkungen) zu verschieben oder abzusagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Gesuche zur Durchführung von speziellen Anlässen und zur Benutzung der Anlagen durch Vereine oder Privatpersonen sind schriftlich an die Einwohnergemeinde Spiringen zu stellen.
11. Miete von Eishockey-Ausrüstungen und Eisstock-Material
Eishockey-Ausrüstungen und Eisstock-Material können nur zusammen mit der Miete der Eisfläche gemietet werden.
Die Buchungsanfrage erfolgt über das Online-Formular, schriftlich oder telefonisch. Der Mietvertrag kommt erst mit der Bestätigung durch den Betreiber und der anschliessenden unterzeichneten und retournierten Vertragsbestätigung zustande. Die Mietpreise richten sich nach der jeweils gültigen Tarifordnung oder nach individueller Vereinbarung. Die Gebühr ist bei Ausgabe der Ausrüstungen bzw. des Materials vollständig zu bezahlen.
Die Ausrüstungen und das Material sind sorgfältig zu behandeln und dürfen nur im vereinbarten Rahmen genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung des Betreibers.
Für Schäden, Verlust oder Verunreinigungen, die durch den Mieter oder dessen Teilnehmer entstehen, haftet der Mieter vollumfänglich, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers vorliegt.
12. Fundgegenstände
Alle gefundenen Gegenstände sind beim Personal oder an der Kasse abzugeben. Die Fundgegenstände werden durch den Betreiber bis Ende Saison aufbewahrt und können an der Kasse abgeholt werden. Ein Monat nach Saisonende können die Gegenstände verwertet oder entsorgt werden.
13. Meldepflicht
Besucher sind verpflichtet, unverzüglich Schäden, mutwillige oder versehentliche Verunreinigungen sowie andere auffällige Gefahrenquellen und andere besondere Vorkommnisse dem Personal oder der Kasse zu melden.
14. Unfälle/Notfälle
Bei Unfällen/Notfällen sind die Besucher verpflichtet unverzüglich dem Personal an der Kasse oder dem Eismeister zu verständigen.
15. Haftungsausschluss
Das Betreten und Benutzen der Eisfläche sowie der gesamten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Jede Person, die die Anlage betritt, anerkennt, dass der Betreiber und/oder Eigentümer der Anlage nicht für Unfälle, Verletzungen oder Schäden haftet, die insbesondere durch unsachgemässe Nutzung der Anlage, eigenes Verschulden der Besucher oder das Verschulden Dritter entstehen. Der Haftungsausschluss gilt unabhängig davon, ob der Schaden vor, während oder nach der Veranstaltung entstanden ist. Vorbehalten bleiben einzig Fälle bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers oder seines Personals.
Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen, Kleidung, Wertsachen oder Ausrüstung wird jede Haftung abgelehnt.
Für Sachschäden und mutwilligen Verunreinigungen (einschliesslich Umtriebsgebühren) haftet der Verursacher; bei Minderjährigen deren erziehungsberechtigte Person.
16. Datenschutz
Personendaten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz bearbeitet und nur für betriebliche Zwecke verwendet.
Alle Informationen unter: https://keb-holzboden.ch/datenschutz
17. Anpassung der Hausordnung und Nutzungsbedingungen
Diese Hausordnung und Nutzungsbedingungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können jederzeit den Verhältnissen oder speziellen Anlässen angepasst werden.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, insbesondere das Obligationenrecht (OR).
Für alle Streitigkeiten ist der Gerichtsstand am Sitz der Kunsteisbahn Holzboden in 6464 Spiringen massgebend, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
19. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Regelung unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
20. Inkrafttreten
Diese Hausordnung und Nutzungsbedingungen für die Kunsteisbahn Holzboden Spiringen wurden durch die Einwohnergemeinde Spiringen am 05.09.2026 neu erlassen und zuletzt aktualisiert am 05.09.2026.
Spiringen, 05.09.2026
Gemeinderat Spiringen, Dorf 10, 6464 Spiringen